Ein Leistungsaustausch zwischen Stammhaus und Betriebsstätten oder zwischen verbundenen Unternehmen habe nach dem Arm’s-length-Prinzip zu marktkonformen Verrechnungspreisen nach Maßgabe eines Leistungsaustauschs zwischen voneinander unabhängigen Unternehmen zu erfolgen. Ziel von DBA sei eine konsistente Einmalerfassung. Zwischen den Finanzverwaltungen akkordierte Verrechnungspreise würden eine konsistente Einmalerfassung und einen effizienten Rechtsschutz der Abgabepflichtigen sichern.

