Mit dem WE 2025 habe das BMF die Verrechnungspreis-RL auch für konzerninterne Finanzierungstransaktionen angepasst und zT verschärft. Während die nunmehr explizit geregelte Begrenzung des Ratings mit dem Konzernrating eine Klarstellung der bereits gelebten Praxis darstelle, sei die Einschränkung der Veranlagung im Cash Pool eine echte Verschärfung.

