Das in der BAO geregelte österr Abgabenverfahrensrecht weise eine bemerkenswerte Kontinuität auf. Seit ihrem Inkrafttreten vor über 60 Jahren seien die Eckpunkte dieser Verfahrensordnung im Wesentlichen - trotz mancher Änderung im Detail - unverändert geblieben. Im schnelllebigen Steuerrecht sei eine solche Rechtsbeständigkeit außergewöhnlich und man frage sich, aus welchem besonderen "Stoff" ein so nachhaltiges Gesetzeswerk gemacht sei. Dies lenke den Blick auf die historischen Ursprünge der BAO und ihre strukturellen Folgewirkungen, die im Beitrag näher beleuchtet werden.

