Das österr BFG habe kürzlich entschieden, dass die Dividenden sowie der Verkauf der Anteile an zwei ungarische Unternehmen, die von einem österr Landwirt gehalten würden, der auch einen landwirtschaftlichen Betrieb in Ungarn betreibe, in Ö steuerpflichtig seien, da der landwirtschaftliche Betrieb nicht die Anforderungen eines Unternehmens gem Art 7 des Steuerabkommens zwischen Ö und Ungarn erfülle. Lang erörtert die Entscheidung und die steuervertragliche Behandlung von landwirtschaftlichen Betrieben, das Verhältnis der Art 6, 7, 10, 11 und 12 des OECD-MA und die Relevanz der OECD-Kommentare für die Auslegung dieser Bestimmungen.

