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Unionsweites Emissionshandelssystem in den Sektoren Gebäude, Straßenverkehr und Industrie Non-ETS ab 2027 (Reindl, SWK 23-24/2025, S. 1058)

Artikelrundschau August 2025 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2026/14ÖStZ 2026, 36 Heft 1 und 2 v. 5.2.2026

Die MS der EU hätten sich verpflichtet, ihre CO2-Emissionen bis 2050 auf "netto null" zu senken. Zur Umsetzung dieses Ziels in den Sektoren, die nicht vom bestehenden Emissionshandelssystem (EU-ETS I) erfasst seien, hätten sich die EU-Organe auf die Einführung eines separaten Emissionshandelssystems für die Sektoren Gebäude, Straßenverkehr und Industrie Non-ETS (EU-ETS II) geeinigt. Der Emissionsreduktionspfad für das EU-ETS II sei bereits festgelegt worden. Ab 1. 1. 2027 werde der Verbrauch fossiler Energieträger in den genannten Sektoren einem unionsweiten variablen CO2-Preis unterworfen. Durch die begrenzte Ausgabe von Emissionszertifikaten könnten zwar die erwünschten CO2-Einsparungen sichergestellt werden, allerdings bestehe Unsicherheit darüber, welches Preisniveau erreicht werden müsse, um die erforderlichen Lenkungswirkungen herbeizuführen. Internationale Erfahrungen mit Tabaksteuern könnten als Frühindikator für die Preisentwicklung im EU-ETS II dienen.

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