Der letzte Teil der Beitragsreihe zur Neuregelung der Kleinunternehmerbefreiung durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024), BGBl I 2024/113, und das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (PrAG 2025), BGBl I 2024/144, widmet sich den Auswirkungen für Unternehmer, die ihr Unternehmen in einem anderen MS betreiben. Die aufgrund der RL (EU) 2020/285 gebotenen Anpassungen in § 6 Abs 1 Z 27 UStG würden eine grenzüberschreitende Ausweitung der Kleinunternehmerbefreiung bewirken, im Vergleich zur Inanspruchnahme der Befreiung durch inländische Unternehmer jedoch erhöhte Anforderungen an die Unternehmer stellen.

