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Die unentgeltliche Bereitstellung von Abwärme - ein umsatzsteuerliches Problem?

Steuerrecht AktuellBenjamin Beer, LL.M. (WU)/Thomas Frenkenberger, LL.M. (WU)ÖStZ 2025/179ÖStZ 2025, 195 Heft 8 v. 30.4.2025

Der EuGH hat in einem Urteil im Jahr 2024 ausgesprochen, dass die unentgeltliche Abgabe von Abwärme einer Biogasanlage mehrwertsteuerpflichtig ist (EuGH 25. 4. 2024, C-207/23, Finanzamt X). Der BFH hat die Vorgaben des EuGH nun in seiner Folgeentscheidung umgesetzt (BFH 4. 9. 2024, XI R 15/24) und der Biogasanlagen-Saga ein vorläufiges Ende bereitet. Der folgende Beitrag setzt sich anlässlich dieser Rechtsprechung kritisch mit der Reichweite der Entnahmebesteuerung bei der unentgeltlichen Abgabe von Nebenprodukten auseinander.**Die Autoren danken Univ.-Prof.in Dr.in Karoline Spies für die wertvollen Anregungen und Diskussionen.

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