Im Gegensatz zum Sozialversicherungsrecht biete das österr Steuerrecht derzeit keine nennenswerten Anreize zur Förderung eines längeren Verbleibs im Erwerbsleben. Die aktuelle demografische und konjunkturelle Entwicklung mache es jedoch unerlässlich, ältere Arbeitskräfte länger im Erwerbsleben zu halten. Der Beitrag präsentiert einen Vorschlag de lege ferenda zur Umsetzung dieses Ziels.

