Seit 1. 7. 2025 habe die Meldung von Einbringungen, Zusammenschlüssen und Realteilungen im Fall der Finanzamtszuständigkeit aufgrund von § 13 Abs 1 UmgrStG und der dazu ergangenen Umgründungsmeldeverordnung (UmgrMV) strukturiert und in der Regel elektronisch zur erfolgen. Da die strukturierte Meldung der - rechtlich wie technisch bereits in einem ersten Schritt umgesetzten - strukturierten Anzeige gem § 43 Abs 1 UmgrStG folge und auch inhaltlich auf diese aufbaue, sei die Meldung in die technische Umsetzung der Anzeige integriert worden. Aktuell liege auch der UmgrStR-WE 2025 als Begutachtungsentwurf vor, der die strukturierte Meldung ebenfalls verarbeite. Der Beitrag veranschaulicht die Neuerungen im Fall einer elektronischen strukturierten Meldung über FinanzOnline.

