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Elektronische strukturierte Meldung über FinanzOnline ab 1. 7. 2025. Neuerungen bei der technischen Umsetzung (Titz, SWK 20-21/2025, S. 898)

Artikelrundschau Juli 2025 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2025/643ÖStZ 2025, 647 Heft 24 v. 23.12.2025

Seit 1. 7. 2025 habe die Meldung von Einbringungen, Zusammenschlüssen und Realteilungen im Fall der Finanzamtszuständigkeit aufgrund von § 13 Abs 1 UmgrStG und der dazu ergangenen Umgründungsmeldeverordnung (UmgrMV) strukturiert und in der Regel elektronisch zur erfolgen. Da die strukturierte Meldung der - rechtlich wie technisch bereits in einem ersten Schritt umgesetzten - strukturierten Anzeige gem § 43 Abs 1 UmgrStG folge und auch inhaltlich auf diese aufbaue, sei die Meldung in die technische Umsetzung der Anzeige integriert worden. Aktuell liege auch der UmgrStR-WE 2025 als Begutachtungsentwurf vor, der die strukturierte Meldung ebenfalls verarbeite. Der Beitrag veranschaulicht die Neuerungen im Fall einer elektronischen strukturierten Meldung über FinanzOnline.

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