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Ausnahme von der NoVA für Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung. Änderungen des Anwendungsbereichs des Normverbrauchsabgabegesetzes (Ofner/Straka, SWK 19/2025, S. 874)

Artikelrundschau Juli 2025 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2025/627ÖStZ 2025, 631 Heft 23 v. 16.12.2025

Am 30. 6. 2025 sei ua eine Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes (NoVAG 1991) im BGBl (BGBl I 2025/26) kundgemacht worden. Mit dieser Änderung werde der Fahrzeugbegriff der NoVA auf Kfz eingeschränkt, die hauptsächlich zur Personenbeförderung beschaffen seien. Damit sollten, der Begründung zum Gesetzesantrag folgend, Kfz, die der Güterbeförderung dienen, von der NoVA ausgenommen werden.

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