Hausdurchsuchungen in (Wirtschafts-)Strafverfahren seien auch bei Berufsgeheimnisträgern keine Seltenheit mehr. In den meisten Fällen würden dabei umfangreiche elektronische Daten, aber auch Smartphones samt den darauf befindlichen privaten Inhalten sichergestellt. Da der VfGH entschieden habe, dass die bisherige Regelung verfassungswidrig sei, habe der Gesetzgeber die Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern und Daten grundlegend reformiert. Daraus würden sich auch Neuerungen für das "Entsiegelungsverfahren" ergeben.

