vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die neuen Regeln zur Beschlagnahme von Datenträgern und Daten. Handysicherstellung "neu" reformiert auch die Hausdurchsuchung bei Berufsgeheimnisträgern (Schrank/Jirsak, SWK 19/2025, S. 958)

Artikelrundschau Juli 2025 - Teil 1Allgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2025/611ÖStZ 2025, 629 Heft 23 v. 16.12.2025

Hausdurchsuchungen in (Wirtschafts-)Strafverfahren seien auch bei Berufsgeheimnisträgern keine Seltenheit mehr. In den meisten Fällen würden dabei umfangreiche elektronische Daten, aber auch Smartphones samt den darauf befindlichen privaten Inhalten sichergestellt. Da der VfGH entschieden habe, dass die bisherige Regelung verfassungswidrig sei, habe der Gesetzgeber die Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern und Daten grundlegend reformiert. Daraus würden sich auch Neuerungen für das "Entsiegelungsverfahren" ergeben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!