Am 30. 6. 2025 sei das BBG 2025 im BGBl (BGBl I 2025/25) kundgemacht worden. Im Rahmen dieses umfangreichen Gesetzespakets, das mehr als 70 Gesetze umfasse, seien auch tiefgreifende Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 (GrEStG) beschlossen worden. Mit der Novelle verfolge die Bundesregierung das Ziel, einen Lückenschluss bei der Grunderwerbsteuer zu vollziehen, um große Immobilientransaktionen ("Share Deals") steuerlich effektiver zu erfassen. Kernpunkte der Gesetzesänderung seien die Erweiterung der Tatbestände der Anteilsvereinigung bzw -übertragung und des Gesellschafterwechsels sowie verschärfte Regelungen für die neu geschaffenen "Immobiliengesellschaften". Die neuen Bestimmungen würden am 1. 7. 2025 in Kraft treten. Im Beitrag werden diese zentralen Änderungen im Detail vorgestellt.

