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Finaler Wartungserlass 2025 der österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien 2021 (Teil 3) - Konzernstrukturänderungen bzw Funktionsverlagerungen

Internationales SteuerrechtDr. Gerald Posautz/Thomas Rasslagg, MScÖStZ 2025/597ÖStZ 2025, 598 Heft 22 v. 19.11.2025

Funktionsverlagerungen bergen häufig ein erhebliches Risiko von Doppelbesteuerungskonflikten. International agierende Unternehmensgruppen sind sowohl von unterschiedlichen Vorschriften und Rechtsmeinungen in den verschiedenen Ländern betroffen als auch von dem Umstand, dass Konzernstrukturänderungen gerne zum Anlass genommen werden, das abgebende Unternehmen einer letztmaligen umfassenden Besteuerung zu unterziehen. Mit dem finalen Wartungserlass 2025 (VPR WE 2025) der Verrechnungspreisrichtlinien 2021 (VPR 2021) wurden die VPR 2021 - neben zahlreichen weiteren Anpassungen11Siehe hierzu auch Hahn/Rasslagg, Finaler Wartungserlass 2025 der österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien 2021 (Teil 1) - Highlights im Überblick, ÖStZ 2025/354, 336. - im Bereich der Konzernstrukturänderungen bzw Funktionsverlagerungen überarbeitet und um praxisrelevante Klarstellungen erweitert, die ein Stück weit dazu dienen, eine bessere Harmonisierung mit internationalen Standards herzustellen. Die vorgenommenen Änderungen entsprechen inhaltlich, mit geringfügigen redaktionellen Anpassungen, dem Begutachtungsentwurf.

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