Funktionsverlagerungen bergen häufig ein erhebliches Risiko von Doppelbesteuerungskonflikten. International agierende Unternehmensgruppen sind sowohl von unterschiedlichen Vorschriften und Rechtsmeinungen in den verschiedenen Ländern betroffen als auch von dem Umstand, dass Konzernstrukturänderungen gerne zum Anlass genommen werden, das abgebende Unternehmen einer letztmaligen umfassenden Besteuerung zu unterziehen. Mit dem finalen Wartungserlass 2025 (VPR WE 2025) der Verrechnungspreisrichtlinien 2021 (VPR 2021) wurden die VPR 2021 - neben zahlreichen weiteren Anpassungen1 - im Bereich der Konzernstrukturänderungen bzw Funktionsverlagerungen überarbeitet und um praxisrelevante Klarstellungen erweitert, die ein Stück weit dazu dienen, eine bessere Harmonisierung mit internationalen Standards herzustellen. Die vorgenommenen Änderungen entsprechen inhaltlich, mit geringfügigen redaktionellen Anpassungen, dem Begutachtungsentwurf.

