Werden von einem Einzelunternehmen eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers an die GmbH Leistungen fakturiert, so entstehe bei einer "höchstpersönlichen" Tätigkeit im Regelfall eine Lohnnebenkostenpflicht (DB, DZ und KommSt). Das BFG (8. 7. 2024, RV/3100843/2019) hat sich mit der Frage beschäftigt, wie sich die Bemessungsgrundlage für DB und DZ in so einem Fall bildet.

