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"Sofortpaket": Investitionsfreibetrag für Unternehmen wird temporär verdoppelt

Info aktuellGesetzgebungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2025/541ÖStZ 2025, 551 Heft 21 v. 10.11.2025

Um die Inflation und die damit einhergehende extreme Zurückhaltung der heimischen Wirtschaft, was Investitionen betrifft, zu bekämpfen, wurde am 2. 9. 2025 bei der Regierungsklausur ein "Sofortpaket" beschlossen, mit dem zeitlich befristet bis zum Ende des Jahres 2026 der allgemeine Investitionsfreibetrag für abnutzbare Wirtschaftsgüter (va Maschinen) verdoppelt und der Investitionsfreibetrag für Ökoinvestments erhöht wird. Durch die Befristung (Nov 2025 bis Dez 2026) des zusätzlichen steuerlichen Anreizes sollen Investitionen vorgezogen und so die Konjunktur angekurbelt werden.

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