Die lang diskutierte Reparatur des ORF-Beitrags im betrieblichen Bereich (kein Abstellen auf die Betriebsstätten in den einzelnen Gemeinden) wird nun umgesetzt und damit eine wichtige Maßnahme zur Beitragsgerechtigkeit wirksam. Basis für die Novellierung des ORF-Beitrags-Gesetzes 2024 mit BGBl I 2025/59 vom 16. 10. 2025 bildete ein rein formaler Initiativantrag (IA 410/A), zu dem die Koalitionsparteien im Verfassungsausschuss einen gesamtändernden Abänderungsantrag vorlegten (AB-202), wobei im Plenum des Nationalrats noch Klarstellungen in Bezug auf das In- und Außerkrafttreten vorgenommen wurden (AA-28).

