EStG 1988: § 3 Abs 1 Z 4 lit c
VwGH 19. 12. 2024, Ro 2023/15/0003
(ebenso Ro 2023/15/0002)
Nach § 3 Abs 1 Z 4 lit c EStG sind auch Geldleistungen aus einer ausländischen gesetzlichen Unfallversorgung von der ESt befreit, wenn diese dem Grunde und der Höhe nach den Geldleistungen aus einer inländischen gesetzlichen Unfallversicherung gleichartig sind.

