Im Rahmen des Budgetsanierungsgesetzes 2025, BGBl I 2025/7, ausgegeben am 18. 3. 2025, sei der Anspruch auf Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld - mit Übergangsfristen - abgeschafft worden. Die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und die daraus für die Arbeitsvertragsparteien resultierenden Handlungsmöglichkeiten werden im Beitrag kurz dargestellt.

