Die Rechtzeitigkeit einer Selbstanzeige sei ein Dauerbrenner nicht nur in der wissenschaftlichen Diskussion, sondern auch in der Praxis des Finanzstrafrechts. Die immer stärker werdende Internationalisierung sowie die de iure und de facto immer dichter und effizienter werdende internationale Zusammenarbeit der Steuer(straf)behörden (insb innerhalb der EU) würden dafür sorgen, dass sich immer öfter die Frage stelle, ob eine Selbstanzeige im Inland nicht bereits aufgrund von Vorgängen im Ausland verspätet sei. Der Beitrag untersucht typische Sachverhalte im Hinblick auf die in § 29 Abs 3 FinStrG normier-

