Aus verschiedenen Gründen könne es zu einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt kommen (zB grenzüberschreitende Expansion eines Unternehmens, neuer beruflicher Schwerpunkt im Anschluss an Exit-Transaktion im In- oder Ausland, familiäre Gründe). Inwieweit damit ein Ansässigkeitswechsel einhergehen könne und welche steuerlichen Konsequenzen (Stichwort: "Wegzugsbesteuerung") damit verbunden seien, sei im Detail zu analysieren. Vor Kurzem sei dem VwGH ein entsprechender US-Fall vorgelegen.

