Im Zusammenhang mit der Festsetzung von COFAG-Rückerstattungsansprüchen iSd COFAG-NoAG stelle sich in der Praxis die Frage, inwiefern auch verdeckte Gewinnausschüttungen aufgrund des in diversen COFAG-Förder-RL vorgesehenen Ausschlussgrundes von der Fördergewährung durch unzulässige Gewinnausschüttungen bzw einem Verstoß gegen die angemessene Dividenden- und Entnahmepolitik, eine Rolle spielen könnten.

