Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 hat die Gesetzgebung die gesellschaftsrechtlich geprägten Nebentatbestände der Grunderwerbsteuer (insb § 1 Abs 3 GrEStG) erheblich umgestaltet und erweitert. Dieser Beitrag analysiert die Änderungen und ihre Hintergründe und weist auf dadurch entstandene Rechts- und Systemfragen hin.

