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Abgabenrechtliche Offenlegungspflicht und deren Bedeutung für das Finanzstrafrecht

Steuerrecht AktuellDr. Rainer BrandlÖStZ 2025/410ÖStZ 2025, 400 Heft 15 und 16 v. 8.8.2025

"Der Umfang der abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht nach § 119 BAO und damit der Maßstab für die Beurteilung, ob eine solche Verpflichtung für die Anwendbarkeit von § 33 FinStrG verletzt wurde, ist auch nicht gleichzusetzen mit den Erfordernissen für eine wirksame Selbstanzeige nach § 29 FinStrG."  11 Ehrke-Rabel, Der Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten und seine finanzstrafrechtlichen Konsequenzen, ZWF 2016, 126 (130 f). Mit dieser Kernaussage hat Tina Ehrke-Rabel in beeindruckender Kürze und Präzision eine für die Praxis sehr bedeutsame Querverbindung zwischen Abgabenrecht und Finanzstrafrecht auf den Punkt gebracht. Diese soll daher in diesem Beitrag Ausgangspunkt für meine Ausführungen im Jubiläumsheft anlässlich ihres Geburtstages sein.

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