UStG 1994: § 12 Abs 1, § 6 Abs 1 Z 1
VwGH 22. 1. 2025, Ra 2024/13/0109
Es entspricht der stRsp des VwGH, dass der Vorsteuerabzug nach § 12 Abs 1 UStG 1994 zu gewähren ist, wenn die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind, selbst wenn der Stpfl bestimmten formellen Anforderungen nicht genügt. Ein Vorsteuerabzug ist aber (auch bei Vorliegen der materiellen Voraussetzungen) ua dann zu verweigern, wenn dieser in betrügerischer Weise geltend gemacht wird. Wusste der Stpfl, dass er mit seinem Erwerb an einem Um-

