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Öffentliche WC-Anlagen (Bedürfnisanstalten), Betrieb gewerblicher Art, Vorsteuerabzug

Judikatur-AusleseBearbeiter: Dr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2025/337ÖStZ 2025, 319 Heft 12 v. 19.6.2025

UStG 1994: § 2 Abs 3, § 12 Abs 1

VwGH 18. 12. 2024, Ro 2022/13/0006 (ebenso VwGH 18. 12. 2024, Ro 2022/13/0005)

Eine Körperschaft öffentlichen Rechts (Stadtgemeinde) betrieb im Streitzeitraum (Umsatzsteuer 2005-2008) an zahlreichen Standorten (rd 300) öffentliche WC-Anlagen (Bedürfnisanstalten). Ein geringer Anteil (rd 10 %) dieser Bedürfnisanstalten waren für die jeweiligen Nutzer (Kunden) kostenpflichtig, die restlichen konnten unentgeltlich benützt werden.

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