In den letzten beiden Jahren sei es vermehrt zur Verhängung von Zwangsstrafen durch das FAÖ gekommen, und zwar wegen der nicht zeitgerechten Vornahme der jährlich durchzuführenden Bestätigungs- oder Änderungsmeldung im WiEReG-Melderegister. Grund für viele der gegenständlichen WiEReG-Zwangsstrafverfahren und damit ursächlich für die damit verbundene Rechtsunsicherheit sei die Vorgehensweise des FAÖ betreffend die Zustellung von WiEReG-Schriftstücken gewesen. Der Beitrag analysiert die Ursachen und die einschlägige Judikatur iZm dem WiEReG-Zwangsstrafverfahren.