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Erste Entscheidung des VwGH zur Rückforderung von KESt-Rückerstattungen gemäß § 241a BAO (Gleiss/Hubmann, AVR 6/2023, S. 239)

Artikelrundschau Dezember 2023 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/139ÖStZ 2024, 170 Heft 6 v. 27.3.2024

Aufgrund einer Amtsrevision gegen die erste Entscheidung des BFG zu § 241a BAO habe sich nun auch der VwGH erstmals mit dieser Bestimmung auseinandergesetzt. Er habe dabei festgestellt, dass § 241a BAO für die Rückforderung von (vermeintlich) zu Unrecht ausgezahlten KESt-Rückerstattungen erst angewendet werden könne, wenn die Behörde diese Anträge erledigt habe und bescheidmäßig ausspreche, dass die Rückerstattungen materiell­rechtlich nicht zustehen. In weiterer Folge sei zu klären, ob eine Rückforderung der bereits vor Jahren ausbezahlten Beträge im Wege von § 241a BAO möglich sei. Der Beitrag würdigt die wesentlichen Aussagen des VwGH und zeigt offene Fragen auf.

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