Körperschaften des öffentlichen Rechts komme im Non-Profit-Bereich eine erhebliche Bedeutung zu. Sie seien in erheblichem Umfang gegenüber ihren Bürgern tätig und würden untereinander kooperieren. Im Vordergrund stehe hierbei das Ziel, ressourcenschonend bestimmte Tätigkeiten auszuüben, auch bei Kooperationen zwischen Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Umsatzsteuer scheine in diesem Bereich jedoch als Hemmschuh zu wirken. Eine gesonderte Regelung für Kooperationen bestehe im österr Recht nicht und so seien gegen Kostenersatz erbrachte Leistungen der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Der Beitrag untersucht vor diesem Hintergrund, ob das dt Recht Impulse für eine Reform des österr Rechts bieten kann.