vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine grenzüberschreitende Umwandlung nach dem EU-UmgrG ohne richtlinienkonforme Vorabbescheinigung des Wegzugsstaats (Aschl/Ponader, ecolex 2023/654, S. 1046)

Artikelrundschau Dezember 2023 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/126ÖStZ 2024, 168 Heft 6 v. 27.3.2024

Das mit 1. 8. 2023 in Kraft getretene EU-UmgrG diene der Harmonisierung und Vereinheitlichung innereuropäischer Sitzverlegungen, Verschmelzungen und Spaltungen. Zweck der RL sei, die Niederlassungsfreiheit von KapGes auf dem Binnenmarkt durch eine weitere Harmonisierung sicherzustellen. Gleichzeitig diene die RL der Stärkung der Rechte von AN, Gläubigern sowie Gesellschaftern bei grenzüberschreitenden Transaktionen. Diese Ziele seien weitgehend erfüllt worden; es folge ein Blick auf ausgewählte Fragen zur Ausstellung der von der RL geforderten Vorabbescheinigung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!