Unmittelbar der FuE dienende Investitionen (einschließlich der Anschaffung von Grundstücken) seien forschungsprämienwürdig, sofern diese nachhaltig für Zwecke der FuE verwendet würden. Die Prämie werde grundsätzlich im Jahr der Anschaffung oder der Herstellung der Investition gewährt. Die Umstände für die Prognose einer nachhaltigen Nutzung seien zu dokumentieren. Sei eine nachhaltige Nutzung später nicht gegeben, so sei unter bestimmten Umständen die Forschungsprämie nach § 295a BAO rückwirkend zu berichtigen.