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Abzug von Kosten bei Beteiligungserwerb. Wird ein Kredit für den Erwerb einer Beteiligung letztlich nicht ausgenützt, sind sämtliche Aufwendungen iZm dem Kredit abzugsfähig (Prodinger, SWK 30/2023, S. 1160)

Artikelrundschau Oktober 2023 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/52ÖStZ 2024, 72 Heft 3 v. 14.2.2024

Nach § 11 Abs 1 Z 4 KStG seien Aufwendungen für Zinsen, nicht aber Geldbeschaffungskosten und Nebenkosten, für den Erwerb einer Beteiligung iSd § 10 KStG abzugsfähig. Fraglich sei gewesen, ob Kosten abzugsfähig sind, wenn der Kredit nicht in Anspruch genommen wird.

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