Um den anfänglichen Herausforderungen für junge liquiditätsarme Unternehmen bei der Rekrutierung und angemessenen Vergütung hochqualifizierter Mitarbeiter zu begegnen, sei seitens der österr Bundesregierung ein Ministerialentwurf des Start-Up-Förderungsgesetzes gemeinsam mit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023) auf den Weg gebracht worden. In dem Gesetzesentwurf seien wesentliche steuerrechtliche Maßnahmen - insb auf Basis des neu zu schaffenden § 67a EStG betreffend die Besteuerung von sog Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen - zur Förderung der Start-Up-Branche in Ö vorgesehen. Die Änderungen würden sich ua an der in D bereits seit einigen Jahren bestehenden und nunmehr auf Basis des dt Regierungsentwurfs für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) in Änderung befindlichen Besteuerungssystematik von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen orientieren. Im Beitrag werden daher zum einen die Eckpunkte der Entwürfe des dt ZuFinG und des österr Start-Up-Förderungsgesetzes kritisch beleuchtet und zum anderen in tabellarischer Form gegenübergestellt.