Die (österr) Einheits-KG sei eine KG, bei der die Komplementär-GmbH keine Kapitalbeteiligung an der KG selber halte, die KG gleichzeitig aber einen 100 %-Geschäftsanteil an der Komplementär-GmbH halte. Diese Variante der Einheits-KG sei - unter bestimmten Voraussetzungen - nach hM in Ö gesellschaftsrechtlich zulässig. Damit würden auch bilanzielle und steuerliche Fragen einhergehen, die es bei der Errichtung einer Einheits-KG in Ö zu beachten gelte.