Bei der Behandlung des unionsrechtlichen Rechtsschutzes stehe im Steuerrecht zumeist das Vorabentscheidungsverfahren gemäß Art 267 AEUV im Fokus. Was jedoch die Überprüfung europäischer Steuerrechtsakte auf ihre Rechtmäßigkeit betreffe, so weise dieses indirekte Kontrollverfahren Schwächen auf. Eine Vorlage an den EuGH könne vom Kläger etwa gar nicht erzwungen werden, er könne sie nur in einem oftmals langwierigen nationalen Verfahren anregen. Art 47 GRC verlange aber nach einem ausreichend wirksamen Rechtsschutz der von Unionsrechtsakten Betroffenen. Dies lenke den Blick auf die in Art 263 AEUV vorgesehene Nichtigkeitsklage, mit der Akte des Unionsrechts direkt vor den Unionsgerichten (EuGH oder EuG) bekämpft werden könnten. Tatsächlich seien zuletzt solche Nichtigkeitsklagen gegen zwei prominente Akte steuerlicher Unionsgesetzgebung eingebracht worden. Der Beitrag wirft einen vertieften Blick auf die Nichtigkeitsklage gemäß Art 263 AEUV, insb in Bezug auf den Bereich des Steuerrechts.