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EU-Verordnung über ein CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM-VO). Zur Frage der Abgabeneigenschaft von CBAM im Sinne der BAO (Binder-Gutwinski/Streicher, AVR 5/2023, S. 194)

Artikelrundschau Oktober 2023 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/11ÖStZ 2024, 29 Heft 1 und 2 v. 31.1.2024

Seit 1. 10. 2023 sei die EU-Verordnung über ein CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM-VO) anwendbar. Mit dieser Verordnung würden Unternehmen, die gewisse in der Produktion emissionsintensive Güter in die EU importieren, zur Herstellung von Wettbewerbsgleichheit mit EU-Unternehmen ua dazu verpflichtet, eine von der Menge an in der Produktion angefallenen CO2-Emissionen abhängige Anzahl von CBAM-Zertifikaten zu erwerben. Der Preis der CBAM-Zertifikate sei nicht fixiert, sondern bilde sich dynamisch auf Grundlage der Preisentwicklung von EU-EHS-Zertifikaten. Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob die CBAM-Zertifikate eine Abgabe iSd § 1 bis 3 BAO sind und der Anwendungsbereich der BAO daher im Hinblick auf CBAM eröffnet ist.

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