Unterlasse es das Finanzamt, bei einer Zustellung über FinanzOnline den Zustellungsbevollmächtigten als (formellen) Empfänger zu bezeichnen, und erfolge dadurch die Zustellung unmittelbar in die FinanzOnline-Databox des Abgabepflichtigen, liege ein Zustellmangel vor. Bei dieser praxisrelevanten Fallkonstellation stelle sich im weiteren Verlauf regelmäßig die Frage, ob durch die Weiterleitung des Dokuments an den Zustellungsbevollmächtigten die Heilung des Zustellmangels eingetreten sei. Der Beitrag widmet sich - mit Blick auf aktuelle Rechtsprechung des BFG - zunächst der grundsätzlichen Frage der Anwendbarkeit der Heilungsbestimmungen des Zustellgesetzes bei FinanzOnline-Zustellungen und untersucht im Anschluss die konkreten Voraussetzungen für den Eintritt der Heilung anhand des dargestellten Ausgangsfalls.