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Verfassungswidrigkeit des § 10 WiEReG aF. Die Registereinsicht auf dem grundrechtlichen Prüfstand (Frenkenberger, AVR 2/2024, S. 65)

Artikelrundschau April 2024 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/377ÖStZ 2024, 415 Heft 14 v. 30.7.2024

Der VfGH habe am 5. 12. 2023 festgestellt, dass § 10 WiEReG idF vor BGBl I 2023/97 verfassungswidrig gewesen sei. Die Entscheidung sei zwar angesichts der Ungültigerklärung der unionsrechtlichen Grundlage durch den EuGH in der Rs Luxembourg Business Registers zu erwarten gewesen, biete aber dennoch Anlass, sich mit der öffentlichen Einsicht in diverse andere öffentliche Register näher zu beschäftigen. Der Beitrag befasst sich mit der Entscheidung des VfGH und der Frage, inwiefern daraus Erkenntnisse für das derzeitige System der Einsicht bei berechtigtem Interesse gemäß § 10 WiEReG gewonnen werden können. Des Weiteren wird auf die Vorgaben zur Einsicht in der kürzlich beschlossenen 6. Geldwäscherichtlinie eingegangen und ein Vergleich mit der öffentlichen Einsicht in das Firmen- und das Grundbuch gezogen.

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