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Die Zulässigkeit der Revision beim VwGH bei geänderter Rechtslage (Lang, AVR 2/2024, S. 50)

Artikelrundschau April 2024 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2024/376ÖStZ 2024, 415 Heft 14 v. 30.7.2024

Mit Beschluss vom 17. 1. 2024, Ro 2021/13/0019, habe der VwGH eine vom BFG zugelassene Revision zurückgewiesen. Es sei um mehrere abgabenrechtliche Fragen gegangen. Der VwGH berufe sich dabei auf die Judikatur des OGH zur erheblichen Rechtsfrage nach § 502 Abs 1 ZPO. Diese Rechtsprechungslinie untersucht der Autor näher und legt dazu zunächst die maßgebenden Entscheidungen des OGH und dann des VwGH und deren Besonderheiten dar, um schließlich nochmals auf den Beschluss des VwGH vom 17. 1. 2024, Ro 2021/13/0019, zurückzukommen.

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