Der VwGH (29. 3. 2023, Ra 2021/15/0015) habe sich in der vorliegenden Entscheidung mit den Fragen auseinanderzusetzen gehabt, ob Gemeinden überhaupt Nachschauen im Bereich der Kommunalsteuer durchführen, und falls ja, welchen Umfang diese Nachschauen haben könnten.