Im Erk v 6. 9. 2023, Ro 2022/15/0029 habe sich der VwGH mit der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Kreditvertrag und dessen Beendigung ohne Inanspruchnahme beschäftigt. Der Kreditvertrag sei zwar zunächst zur Finanzierung eines Beteiligungserwerbes abgeschlossen worden, der Erwerb sei letztlich aber ohne Inanspruchnahme des Kredits mit Eigenmitteln erfolgt. Die Kreditvereinbarung sei beendigt worden, wofür die Bank Auflösungskosten in Rechnung gestellt habe.