Für Kinder, die ein Studium mit einer gesetzlichen Studiendauer von zehn oder mehr Semestern studieren, sehe § 2 Abs 1 lit j FLAG 1967 eine Verlängerung der Altersgrenze für den Bezug von Familienbeihilfe von 24 Jahren auf 25 Jahre vor. Ein derartiges Studium sei etwa das 12 Semester umfassende Diplomstudium Humanmedizin. Medizin könne in Ö auch nach dem "Bologna-System" in der Form eines sechssemestrigen Bachelorstudiums kombiniert mit