Derzeit kann das österreichische Steuerrecht dazu führen, dass ein Unternehmer, der Lebensmittel spendet, deshalb steuerlich belastet wird. Durch Änderungen im Rahmen des AbgÄG 2024 soll verhindert werden, dass Lebensmittelspenden zu einer Umsatzsteuer-, Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerbelastung führen. Dieser Beitrag befasst sich mit Auslegungsfragen zur geplanten Umsatzsteuerbefreiung für Lebensmittelspenden und deren europarechtlicher Einordnung.*