Kann sich aus § 11 Abs 14 UStG eine Steuerschuld kraft Rechnungslegung aufgrund zu Unrecht erstellter Rechnungsnachdrucke durch einen Mitarbeiter ergeben? Nach jüngstem EuGH-Urteil ist das kriminelle Handeln des Arbeitnehmers nicht dem Arbeitgeber zuzurechnen, wenn dieser seine zumutbare Sorgfaltspflicht zur Überwachung seines Arbeitnehmers an den Tag gelegt hat.
1. Rechtsgrundlage
§ 11 Abs 14 UStG lautet: