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Anteilsvereinigungen bei Personen- und Kapitalgesellschaften in der Grunderwerbsteuer - eine unionsrechtswidrige Kapitalverkehrsteuer?

Steuerrecht AktuellUniv.-Prof. Dr. Reinhold BeiserÖStZ 2024/242ÖStZ 2024, 269 Heft 10 v. 31.5.2024

"Umstrukturierungen" von Personen- und Kapitalgesellschaften lösen nach § 1 Abs 2a und § 1 Abs 3 GrEStG Grunderwerbsteuer aus, soweit an Personen- oder Kapitalgesellschaften mit Grundbesitz (Eigentum an österreichischen Grundstücken) mindestens 95 % aller Anteile am Gesellschaftsvermögen wechseln.11 Beiser, Steuern21 (2023) Rz 668b und 668c; siehe auch Beiser, "Anteilsvereinigungen" bei Personen- und Kapitalgesellschaften in der Grunderwerbsteuer, ÖStZ 2021/294, 225 und ÖStZ 2023/6, 5 zu VwGH 13. 12. 2022, Ra 2021/16/0082 und EB zur RV des Steuerreformgesetzes 2015/2016, ErläutRV 684 BlgNR 25. GP 34. Die Gesellschaftssteuer-RL 2008/7/EG vom 12. 2. 2008 "betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital" lässt eine solche Belastung von "Kapitalzuführungen" und "Umstrukturierungen" nicht zu. § 1 Abs 2a und § 1 Abs 3 GrEStG sind somit unionsrechtswidrig.

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