Ziel des vom BMF eingebrachten Teil I zum BBKG 2024 (ME 7. 5. 2024, 341/ME 27. GP ) ist es, die Scheinunternehmerschaft früher festzustellen und ergänzende Maßnahmen zu ergreifen, um Betrüger früher und umfassender sanktionieren zu können.
Ziel des vom BMF eingebrachten Teil I zum BBKG 2024 (ME 7. 5. 2024, 341/ME 27. GP ) ist es, die Scheinunternehmerschaft früher festzustellen und ergänzende Maßnahmen zu ergreifen, um Betrüger früher und umfassender sanktionieren zu können.