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Drohverlustrückstellung, Mietverträge, Verlustfilialen

Judikatur-AusleseBearbeiter: Dr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2023/39ÖStZ 2023, 42 Heft 1 und 2 v. 31.1.2023

EStG 1988: § 9 Abs 1 Z 4

VwGH 7. 4. 2002, Ro 2021/13/0009

Die Bildung von Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften nach § 9 Abs 1 Z 4 EStG 1988 ist nur dann zulässig, wenn konkrete Umstände nachgewiesen werden können, nach denen im jeweiligen Einzelfall mit dem Vorliegen oder dem Entstehen eines Verlustes ernsthaft zu rechnen ist.

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