EStG 1988: § 30 Abs 1 und 4, § 6 Z 14 lit a
VwGH 8. 9. 2022, Ro 2022/15/0007
Im Rahmen der Besteuerung von privaten Grundstücksveräußerungen ist nach § 30 Abs 1 EStG 1988 bei unentgeltlich erworbenen Grundstücken auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Bei Tauschvorgängen ist § 6 Z 14 EStG 1988 sinngemäß anzuwenden. Gemäß § 6 Z 14 lit a EStG 1988 liegt beim Tausch von Wirtschaftsgütern jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vor.