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Private Grundstücksveräußerung (ImmoESt), unentgeltlicher Erwerb (Realteilung versus Tausch)

Judikatur-AusleseBearbeiter: Dr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2023/40ÖStZ 2023, 43 Heft 1 und 2 v. 31.1.2023

EStG 1988: § 30 Abs 1 und 4, § 6 Z 14 lit a

VwGH 8. 9. 2022, Ro 2022/15/0007

Im Rahmen der Besteuerung von privaten Grundstücksveräußerungen ist nach § 30 Abs 1 EStG 1988 bei unentgeltlich erworbenen Grundstücken auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Bei Tauschvorgängen ist § 6 Z 14 EStG 1988 sinngemäß anzuwenden. Gemäß § 6 Z 14 lit a EStG 1988 liegt beim Tausch von Wirtschaftsgütern jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vor.

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