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Bestandvertragsgebühr und neue Selbstberechnung durch Bestandnehmer (Denk, RdW 2022/647, S. 794)

Artikelrundschau November 2022 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöG, GlücksspielMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2023/38ÖStZ 2023, 42 Heft 1 und 2 v. 31.1.2023

Seit dem AbgÄG 2022 seien nunmehr grds auch Bestandnehmer befugt, die Bestandvertragsgebühr selbst zu berechnen (und zu entrichten). Die bisherigen Regelungen blieben weiterhin aufrecht. Das gelte insb für die Selbstberechnungsverpflichtung des Bestandgebers. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Neuregelung und behandelt anschließend damit zusammenhängende Zweifelsfragen.

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