Art 4 des DBA zwischen Liechtenstein und Ö weiche in der Definition des Wohnsitzes natürlicher Personen vom OECD-Musterabkommen ab. Als zusätzliche Bedingung sehe das Abkommen vor, dass die Voraussetzungen für einen Daueraufenthalt erfüllt sein müssten. Oberrader analysiert, ob die zusätzliche Bedingung die aufenthaltsbegründenden Kriterien ergänzt oder nur die tiebreaker rules.